Bewertung

Ich bewerte Grundstücke und Immobilien in Berlin und im Umland, in Brandenburg und in ganz Deutschland.

Immobilienarten

  • unbebaute Grundstücke: Baugrundstücke, Bauerwartungsland, Arrondierungsflächen, Waldflächen, Erholungsflächen, Sonderflächen, Wasserflächen
  • Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilien- bzw. Mietwohnhäuser
  • Geschäftshäuser und gemischt genutzte Objekte
  • Gewerbeobjekte in den Bereichen Einzelhandel, Büro und Verwaltung, Dienstleistung, Sozialeinrichtung, Produktion, Vertrieb
  • Hotels und Gaststätten
  • Bungalows und Wochenendgrundstücke
  • Eigentumswohnungen, gewerblich genutztes Sondereigentum
  • Garagen und Stellplätze
  • grundstücksbezogene Rechte und Belastungen, Entschädigungsleistungen
  • Spezialimmobilien
  • Erbbaurechte
  • Grundstücke in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten

Leistungen

  • Verkehrswertgutachten
  • Beleihungswertgutachten (nur im Einzelfall)
  • Gutachten über den Ankaufswert
  • Gutachten zur Kaufpreisaufteilung (steuerliche Zwecke)
  • Gutachten über Entschädigungswerte
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Beratungsleistungen
  • Schiedsgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Plausibiltätsprüfung von Fremdgutachten

mögliche Gutachtenanlässe

  • Kauf oder Verkauf
  • Schenkung mit und ohne Nießbrauch bzw. Wohnungsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung im Fall von Scheidung, Erbschaft
    bzw. bei Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Nachweis des Verkehrswertes in Betreuungsverfahren
  • Bilanzerstellung
  • Nachweis eines geringeren Verkehrswertes für Erbschaftssteuer
  • Überprüfung eines vorliegenden Erbschaftssteuerbescheides
  • Zwangsversteigerung
  • Umnutzung oder Umwidmung von Immobilien
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Meine Kunden sind:

  • Privatpersonen
  • private und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften
  • Banken, Versicherungen und Pensionskassen
  • Immobilienfonds
  • Makler und Hausverwaltungen
  • Berufsbetreuer
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Justiz (Amts-, Kammer-, Land-, Oberlandes- und Verwaltungsgerichte)
  • Stadt- und Gemeindeverwaltungen
  • Projektentwicklungsgesellschaften und Investoren
  • Unternehmen der Energieversorgung und des ÖPNV
  • Stiftungen und gemeinnützige Vereine