Arbeitsweise

Am Anfang steht die fallspezifische Beratung. Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit und wir formulieren gemeinsam die Aufgabenstellung.  Erst dann kann ich Ihnen ein realistisches Kostenangebot für die Erstellung eines Gutachtens, einer Expertise oder einer Gutachterlichen Stellungnahme unterbreiten und Ihnen den Zeitrahmen nennen, der für die Ausarbeitung erforderlich ist. Die Erstberatungsleistung erbringe ich in der Regel kostenlos, solange sie sich im üblichen Rahmen bewegt.

Nach Beauftragung und nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen erfolgt zunächst die Ortsbesichtigung zu einem mit Ihnen vereinbarten Termin. Eine Ortsbesichtigung muss zwingend durchgeführt werden. Die Sachverständige klärt vorher mit Ihnen ab, welche Bereiche zugänglich sein müssen. Um sich bereits einen ersten Eindruck über das Bewertungsobjekt verschaffen zu können, ist es hilfreich, die für die Bewertung benötigten Unterlagen vor der Ortsbesichtigung vorliegen zu haben. Im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt auch eine Fotodokumentation.

Im Zuge der Gutachtenausarbeitung werden notwendige Daten für die Wertermittlung recherchiert, hierzu gehören insbesondere Recherchen zum Planungsrecht sowie die Abfrage von Vergleichskauffällen aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Die Ausarbeitung eines Gutachtens erfordert, je nach Objektart und Datenlage, i. d. R. drei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Je nach Auftragslage ist zusätzlich ein zeitlicher Vorlauf miteinzukalkulieren.

Das ausgearbeitete Gutachten erhalten Sie in gedruckter Form in zweifacher Ausfertigung, bei Bedarf auch in elektronischer Form als schreibgeschützte pdf-Datei.