Honorarkosten
Dipl.-Ing. Maria Endeward
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Das Honorar
Das Honorar für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens richtet sich i. d. R. nach der voraussichtlichen Höhe des Verkehrswertes, als Grundlage dient die „Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung“ des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).
Je nach Bedarf kann ein individuelles Pauschalhonorar vereinbart werden oder das Honorar wird nach der BVS-„Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung“ berechnet.